Steueränderungsgesetz 2025 verabschiedet
Kurz vor dem Weihnachtsfest wurde des Steueränderungsgesetz 2025 veröffentlicht. Auch hier wirkte die Regel, für die der Bundestag selbst sein ehemaliges Mitglied Dr. Peter Struck wie folgt zitiert: „Kein Gesetz kommt aus dem Parlament so heraus, wie es eingebracht worden ist.“
In diesem Fall sind – neben im Kern m. E. guten und wirklich gebotenen Anpassungen – die schon im Referentenentwurf vorhandenen Probleme geblieben. Ein Problem ist die Senkung des Umsatzsteuersatzes für Speisen in der Gastronomie auf 7 %. Der ermäßigte Steuersatz wurde bereits während der Pandemie ab 01.07.2020 eingeführt und mit Ablauf der Silvesterfeier Ende 2023 wieder abgeschafft. Nun wird er erneut eingeführt. Aus meiner Sicht ist dies eine sehr schlechte Regelung, da das Schaukeln zwischen dem Normalsatz und dem ermäßigten Satz in der einen Richtung immer an die Kunden weitergegeben wird, in der anderen Richtung aber kaum. Besonders deutlich wird das z. B. bei der Verpflegung für Kindergärten, Schulen und Hochschulen. Auch hier ist einfach mehr Effizienzdruck vonnöten. Das mehr oder weniger professionelle Wehklagen der Branche hält unvermindert an – egal was der Gesetzgeber tut. Insbesondere wenn Gesetzgeber und Regierung es nicht schaffen, die Finger vom Druck auf den Mindestlohn zu lassen, sollte man es ggf. schlicht akzeptieren, wenn sich Gastronomie unter den gegebenen Umständen weniger rechnet. Wir befinden uns in einem Markt und dann wird es eben weniger Gastronomie geben. Deswegen wird niemand verhungern. Dies durch willkürliche staatliche Subventionen einhegen zu wollen, ist schlicht eine falsche Prioritätensetzung.
Andere erstaunliche Änderungen im parlamentarischen Verfahren sind, dass Gewerkschaftsbeiträge nun unabhängig von den Pauschbeträgen für Werbungskosten abgezogen werden dürfen und dass die Höchstbeträge für Parteispenden verdoppelt werden.