Bundesrat beschließt Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung

Der Bundesrat hat am 19.12.2025 dem Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung zugestimmt. Damit werden neben den Regelungen zur Verbesserung der Bekämpfung von Schwarzarbeit u. a. die Verlängerung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege von Banken, Versicherungen und Wertpapierinstituten sowie Änderungen im Umsatzsteuergesetz (Übergangsregelung zur Aufhebung der Umsatzsteuerlagerregelung, Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Grundstücken) umgesetzt. Aus steuerlicher Sicht ändern sich insbesondere folgende Regelungen:

  1. Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Grundstücken (§ 15 Abs. 4 Satz 4 UStG): Die bisherige Regelung zur Vorsteueraufteilung in § 15 Abs. 4 UStG wird hinsichtlich der Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Grundstücken weiter präzisiert. So ist nunmehr ausdrücklich geregelt, dass bei der Vorsteueraufteilung im Zusammenhang mit Grundstücken vorrangig eine Aufteilung nach dem Verhältnis der Nutzflächen (Flächenschlüssel) vorzunehmen ist.
  2. Verlängerung der Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege bei Banken, Versicherungen und Wertpapierinstituten (§ 257 Absatz 4 HGB): Die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege bei Banken, Versicherungen und Wertpapierinstituten verlängert sich wieder auf zehn Jahre.

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