Erstberatungsthemen

In kritischen Entscheidungssituationen kann eine erste Beratung durch einen Steuerberater dazu beitragen, Wissen für die nächsten Schritte zu gewinnen und den richtigen Weg einzuschlagen. Um die Inanspruchnahme einer solchen Beratung zu erleichtern, beinhaltet die Steuerberatergebührenverordnung niedrige Höchstgrenzen für die Erstberatung von Verbrauchen in allen Themenfeldern, sowie von Unternehmen in bestimmten Themenfeldern (z. B. Steuerstrafrecht). Als Alternative zum persönlichen Gespräch unter vier Augen kann ich auf Wunsch eine Erstberatung weitgehend orts- und zeitunhängig dadurch organisieren, dass wir den Sachverhalt per Telekommunikation austauschen und ich Ihnen zu üblichen Themen eine pdf-Präsentation sende, die die Strukturierung eines Erstberatungsgesprächs unterstützt. Typische Themen sind z. B.:

  • Außenprüfung
  • Bestandteile einer ordnungsgemäßen Rechnung
  • Elterngeld
  • Geringfügige Beschäftigung
  • Gewerblicher Grundstückshandel
  • Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibung
  • Kfz im Steuerrecht
  • Kinderbetreuungskosten
  • Liquidation der GmbH im Steuerrecht
  • Offenlegung von Jahresabschlüssen
  • Ordnungsgemäße Kassenbuchführung
  • Pensionszusagen
  • Private Veräußerungsgeschäfte
  • Steuerstrafrecht
  • Umsatzsteuerkarusselgeschäfte
  • Umsatzsteuerpflicht von Geschäftsführerleistungen
  • Verdeckte Gewinnausschüttung - Verdeckte Einlage
  • Verlustabzug beim Unternehmenskauf
  • Vermietung und Verpachtung
  • Verträge zwischen nahen Angehörigen

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