Grundfreibetrag soll für 2024 um 180 Euro steigen
Der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer soll für 2024 um 180 Euro auf 11.784 Euro steigen. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor (BT-Drs. 20/12783). Der steuerliche Kinderfreibetrag soll um 228 Euro auf 6.612 Euro steigen.
Die Bundesregierung begründet die Notwendigkeit der Erhöhung damit, dass zum 01.01.2024 die Leistungen im Sozialrecht stärker gestiegen sind als noch 2022 im Existenzminimumbericht prognostiziert. Der Regierungsentwurf wird zurzeit im Bundestag diskutiert und demnächst entschieden.