Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen ab 01.01.2025
Ab 2025 gilt eine einheitliche Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen für eine maximal zulässige Bruttoleistung bis 30 kW (peak) pro Wohn- oder Gewerbeeinheit (für alle Gebäudearten einheitlich).
Bei der Steuerbefreiung handelt es sich um eine Freigrenze und nicht um einen Freibetrag. Wird die Grenze überschritten, ist der Ertrag steuerpflichtig.