Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten: Verschiebung des Geltungsbeginns um ein Jahr

Die EU-Kommission hat am 02.10.2024 einen Änderungsvorschlag zur Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten vorgelegt. Darin schlägt sie

  1. die Verschiebung der Anwendung der Verordnung um ein Jahr vor. Demnach müssen große Unternehmen die Vorschriften ab 30.12.2025 und kleinere Unternehmen ab 30.06.2026 anwenden.
  2. die Vorlage der Länderbenchmark-Liste in Form von Durchführungsrechtsakten bis 30.06.2025 vor. Die Grundsätze für die Methodik zur Einstufung der Länder in die verschiedenen Risikokategorien werden im strategischen Rahmen für die internationale Zusammenarbeit aufgezeigt.

Additional information