Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten: Verschiebung des Geltungsbeginns um ein Jahr
Die EU-Kommission hat am 02.10.2024 einen Änderungsvorschlag zur Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten vorgelegt. Darin schlägt sie
- die Verschiebung der Anwendung der Verordnung um ein Jahr vor. Demnach müssen große Unternehmen die Vorschriften ab 30.12.2025 und kleinere Unternehmen ab 30.06.2026 anwenden.
- die Vorlage der Länderbenchmark-Liste in Form von Durchführungsrechtsakten bis 30.06.2025 vor. Die Grundsätze für die Methodik zur Einstufung der Länder in die verschiedenen Risikokategorien werden im strategischen Rahmen für die internationale Zusammenarbeit aufgezeigt.