Vergabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer ab November 2024

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat darüber informiert, dass die Wirtschafts-Identifikations­nummer (W-IdNr.) stufenweise ohne Antragstellung ab November 2024 zugeteilt werden soll. Sie wird entweder im Wege der Öffentlichen Mitteilung oder über das ELSTER-Benutzerkonto vergeben.

Die W-IdNr. gilt auch als bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer nach dem Unternehmensbasisdatenregistergesetz. Umfangreiche Informationen sowie FAQs sind auf www.bzst.de dargestgellt.

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 21.08.2024 den Regierungsentwurf einer Verordnung zur Vergabe steuerlicher Wirtschafts-Identifikations­nummern (Wirtschafts-Identifikationsnummer-Ver­ordnung – WIdV) auf seiner Internetseite veröffentlicht. Frühestmöglicher Zeitpunkt für die Zustimmung des Bundesrats ist die Sitzung am 27.11.2024.

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