Steueränderungsgesetz 2025 verkündet

Der Bundesrat hat am 19.12.2025 das Steueränderungsgesetz beschlossen. Nach Ausfertigung durch den Bundespräsidenten wurde es am 23.12.2025 veröffentlicht. Es tritt überwiegend ab 01.01.2026 in Kraft. Das Gesetz enthält u. a. folgende Maßnahmen:

  1. Die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie wird ab 01.01.2026 dauerhaft auf 7 % reduziert. Für Getränke bleibt es beim Regelsteuersatz.
  2. Durch die Anhebung der Entfernungspauschale auf 38 Cent/km wird die Entlastung für Fernpendler verstetigt und zur Gleichbehandlung ab dem ersten Entfernungskilometer gewährt.
  3. Die zeitliche Befristung der Mobilitätsprämie wird aufgehoben, so dass auch Steuerpflichtige mit geringem Einkommen über das Jahr 2026 hinaus die Mobilitätsprämie erhalten.
  4. Die Übungsleiterpauschale wird von 3.000 € auf 3.300 € angehoben und die Ehrenamtspauschale von 840 € auf 960 €.
  5. Für gemeinnützige Einrichtungen werden steuerliche Freigrenzen betreffend die Einnahmen aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben von 45.000 € auf 50.000 € angehoben.

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