Bundesrat stimmt Wachstumschancengesetz zu

Der Bundesrat hat am 22.03.2024 dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit den Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21.02.2024 bestätigt.

Auf Vorschlag des Vermittlungsausschusses wurden zahlreiche Änderungen am Gesetz vorgenommen. Die Klimaschutz-Investitionsprämie ist nicht mehr Teil des Wachstumschancengesetzes. Die steuerlichen Investitionsanreize sollen die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland stärken und das Gesetz soll in der geänderten Fassung zu Entlastungen in Höhe von jährlich 3,2 Mrd. Euro führen.

Die wichtigsten Regelungen des Wachstumschancengesetzes (WCG) sind:

  1. Einführungszeitpunkt E-Rechnung 01.01.2025, Übergangszeitraum bis 31.12.2026, Übergangszeitraum für kleine Unternehmen bis 31.12.2027
  2. E-Rechnungsformate: Neben X-Rechnung/ ZUGFeRD werden EDI-Formate zugelassen, sofern eine der Richtlinie 2014/55/EU vom 16.04.2014 entsprechende Extraktion der Daten möglich ist
  3. Degressive AfA für Wohngebäude 5 % mit Baubeginn ab 01.10.2023 befristet auf 6 Jahre
  4. Degressive AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter begrenzt auf den Zeitraum vom 01.04.2024 bis 31.12.2024 und Begrenzung auf höchstens das 2-fache der linearen AfA und 20 %
  5. Erhöhung Schwellenwert für Mindestbesteuerung beim Verlustvortrag auf 70 % für vier Jahre (= Veranlagungszeitraum (VZ) 2024 bis 2027)
  6. Sonder-AfA für Betriebe mit Gewinn bis 200.000 Euro im Vorjahr in Höhe von 40 % der Investitionskosten ab Anschaffung 01.01.2024
  7. Anhebung Pauschbetrag Berufskraftfahrer ab VZ 2024 auf 9 Euro
  8. Anhebung Abzugsgrenze für Geschenke auf 50 Euro ab 01.01.2024
  9. Erhöhung Bruttolistenpreis für E-Fahrzeuge auf 70.000 Euro, Anschaffung ab 01.01.2024
  10. Bewertung Einlage junger Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-/Herstellungskosten nur bei Herkunft aus Privatvermögen ab VZ 2024
  11. Anhebung Freigrenze private Veräußerungsgeschäfte auf 1.000 Euro ab 01.01.2024
  12. Verbesserung Thesaurierungsbegünstigung
  13. Wegfall Fünftelregelung ab VZ 2025
  14. Weitere Regelungen zum Zuwendungsempfängerregister, ab Verkündung des WCG
  15. Option Körperschaftsbesteuerung, gilt ab dem Tag nach der Verkündung des WCG
  16. Umsatzsteuerbefreiung Verfahrenspfleger und Verfahrensbeistände ab 01.04.2024
  17. Klarstellende Formulierung, dass § 12 Abs. 2 Nr. 8a Satz 3 UStG nur auf Leistungen von Zweckbetrieben nach §§ 66 bis 68 AO anzuwenden ist, gilt ab dem Tag nach der Verkündung des WCG
  18. Anhebung Grenze umsatzsteuerliche Ist-Ver-steuerung auf 800.000 Euro, ab 01.01.2024
  19. Anhebung Grenze Buchführungspflicht (Gewinn 80.000 Euro, Umsatz 800.000 Euro), gilt für Wirtschaftsjahr mit Beginn ab 01.01.2024
  20. Anhebung Grenze Aufbewahrungspflicht bei Überschusseinkünften auf 750.000 Euro ab VZ 2027
  21. Anhebung Schwellenwert vierteljährliche USt-Voranmeldung auf 2.000 Euro, ab VZ 2025
  22. Aufhebung der Pflicht zur Abgabe von USt-Jah-reserklärungen für Kleinunternehmer ab VZ 2024
  23. Verbesserungen des Forschungszulagengesetzes, u. a. maximale Bemessungsgrundlage 10 Mio. Euro ab Verkündung des WCG
  24. Regelungen zum Digitalen Verfahren zur Ermittlung der Kinderanzahl im Beitragsrecht der sozialen Pflegeversicherung (mit Folgeänderungen im Lohnsteuerabzugsverfahren) ab 01.01.2024
  25. Vereinfachung von Besteuerung in „ausländischen Homeoffice-Fällen“, ab 01.01.2024

Vorab im Kreditzweitmarktgesetz bereits veröffentlicht und bereits in Kraft getreten:

  1. Notwendige Änderungen aufgrund der Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG)
  2. Änderungen an der Zinsschranke
  3. Datenaustausch zwischen Unternehmen der privaten Kranken- und Pflegeversicherung, der Finanzverwaltung und den Arbeitgebern
  4. Vorsorgepauschale Arbeitnehmer
  5. Keine Besteuerung der Dezemberhilfe, Aufhebung der §§ 123 bis 126 EStG

Vorab durch den Vermittlungsausschuss gestrichene Maßnahmen:

  1. Klimaschutzinvestitionsprämiengesetz
  2. Meldepflicht innerstaatliche Steuergestaltungen
  3. Freigrenze Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung 1.000 Euro
  4. Anhebung GWG-Grenze auf 1.000 Euro
  5. Senkung Auflösedauer Sammelposten auf 3 Jahre, Anhebung Wertgrenze auf 5.000 Euro
  6. Anhebung Pauschale Verpflegungsmehraufwendungen auf 30 bzw. 15 Euro
  7. Anhebung Freibetrag Betriebsveranstaltungen auf 150 Euro
  8. Anhebung Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen
  9. Erweiterter Verlustrücktrag
  10. Erweiterter Verlustvortrag
  11. Reichweitenalternative Hybridfahrzeuge
  12. Senkung Durchschnittssteuersatz Land- und Forstwirtschaft von 9,0 % auf 8,4 %
  13. Vorzeitiges Auslaufen der befristeten ermäßigten Umsatzbesteuerung für Gas- und Wärmelieferungen zum 29.02.2024 statt 31.03.2024

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