Onlinezugangs-Änderungsgesetz beschlossen

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) wurde 2017 erlassen und ist im Jahr 2020 in Kraft getreten. Es verpflichtet Bund, Länder und Gemeinden, bis Ende 2022 Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten und diese miteinander zu einem Portalverband zu verknüpfen. Der Bundestag hat am 23.02.2024 das Gesetz zur Änderung des Onlinzugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung beschlossen. Der Bundesrat hätte am 22.03.2024 zustimmen können, hat das Gesetz aber abgelehnt. Die Anrufung des Vermittlungsausschusses durch die Bundesregierung steht für den April 2024 aus.

Das Ziel des Onlinezugangsgesetzes, bis Ende 2022 substanziell viele Verwaltungsleistungen elektronisch anzubieten, wurde verfehlt. Mit dem Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes wäre die versäumte Frist gestrichen und durch ein begleitendes Monitoring ersetzt worden. Weiterhin sollten Regelungen zu einem Bürger- und einem Organisationskonto konkretisiert werden. Für Verwaltungsleistungen des Bundes hätte es nach 2028 einen einklagbaren Anspruch auf digitale Prozesse gegeben – gleichwohl ohne Schadensersatzansprüche. Dem Gesetz wurde ein (überschaubares) Potenzial zur Reduzierung des Erfüllungsaufwandes für Unternehmen zugeschrieben. Bund und Länder wären zu einer intensiveren Zusammenarbeit verpflichtet.

In Gesamtschau erscheint es mir bedauerlich, dass sich Bundestag und Bundesrat nicht auf Regelungen zur Digitalisierung von Verwaltungsprozessen verständigen können, die zu schnellen Verbesserungen für Bürger, Unternehmen und die Verwaltung selbst führen. Schon angesichts des Fachkräftemangels bleibt doch gar keine andere Wahl, als die besonders produktiven Potenziale zeitnah zu heben und per Saldo dabei mehr zu erreichen, als analoge Probleme durch digitale Probleme zu ersetzen.

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