Änderung der Kassensicherungsverordnung
Das Bundesministerium der Finanzen hält eine zweite Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung für nötig. Im Nachgang zur Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung hätten sich Klarstellungsbedarf sowie weiterer redaktioneller Änderungsbedarf ergeben.
Die Kassensicherungsverordnung regelt technische Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr. Dass Änderungen, anstehen sollte bei der Neuanschaffung und/oder Modifikation von Kassensystemen bedacht werden, um nicht in Systeme zu investieren, die sich absehbar schon in der näheren Zukunft erneut als veränderungspflichtig erweisen werden.