Steuerberatungskosten sind für die Ermittlung des Veräußerungsgewinns zu berücksichtigen

Steuerberatungskosten, die im Zusammenhang mit der Ermittlung eines nach § 17 EStG steuerpflichtigen Veräußerungsgewinns angefallen sind, sind Veräußerungskosten im Sinne von § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG und mindern den Veräußerungsgewinn. So entschied das Hessische Finanzgericht.

Das Gericht ist zur Überzeugung gelangt, dass es sich bei den Aufwendungen um Veräußerungskosten im Sinne von § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG handelt. Laut der vorgelegten Rechnung stellten die Aufwendungen Gebühren für die Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb nebst anteiligen Auslagen dar, die als einkünftebezogene Steuerberatungskosten gewinnmindernd zu berücksichtigen seien. Die streitgegenständlichen Steuerberatungskosten seien durch den Veräußerungsvorgang veranlasst, da das „auslösende Moment“ in dem Veräußerungsvorgang selbst bestehe.

Gegen die Entscheidung des Hessischen Finanzgerichts wurde Revision eingelegt, welche beim Bundesfinanzhof (Az. IX R 12/24) offen ist.

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