Steueränderungsgesetz 2025 auf dem Weg ins parlamentarische Verfahren
Das Bundesfinanzministerium hat am 04.09.2025 den Entwurf eines Steueränderungsgesetzes veröffentlicht, das bereits am 10.09.2025 vom Bundeskabinett als Regierungsentwurf beschlossen und am 12.09.2025 dem Bundesrat zugeleitet wurde.
Für Förderzwecke im Einkommensteuergesetz (Sonderabschreibung Mietwohnungsbau) und im Forschungszulagengesetz wird auf die neu gefasste De-Minimis-Verordnung verwiesen. Bei der Einkommensteuer soll die Entfernungspauschale ab dem ersten Kilometer auf 38 Cent erhöht werden. Steuerpflichtige mit geringeren Einkünften sollen unbefristet eine Mobilitätsprämie erhalten. Der Umsatzsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken soll ab 2026 von 19 % auf 7 % gesenkt werden. Umfassendere Änderungen sind für das Gemeinnützigkeitsrecht vorgesehen. Gemeinnützige Institutionen mit wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben sollen nur noch der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer unterliegen, wenn die Einnahmen daraus 50.000 € (bislang 45.000 €) übersteigen. Auch die Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalen werden an die Inflation angepasst. Das Gebot der zeitnahen Mittelverwendung wird nicht mehr angewendet, wenn die Gesamteinnahmen unter 100.000 € liegen (derzeit 45.000 €). Bei Einnahmen unter 50.000 € kann auf die Trennung der Sphären verzichtet werden.
Persönlich halte ich die Änderungen überwiegend für nachvollziehbar, aber die erneute Senkung des Umsatzsteuersatzes für die Gastronomie für einen Fehler. Es liegt doch auf der Hand, dass Steuererhöhungen stets an die Kundschaft weitergegeben werden, während Steuersenkungen die Margen erhöhen. Dieser Zyklus ist seit der Pandemie nun schon mehrfach und deutlich zu oft durchlaufen worden.