Ermäßigter Umsatzsteuersatz in der Gastronomie und 9 %-Durchschnittssatz und Vorsteuerpauschale für Landwirte zum 01.01.2023
Der Bundesrat beschloss am 07.10.2022, dass es bis Ende 2023 beim Umsatzsteuersatz von 7 % auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen (mit Ausnahme von Getränken) bleibt. Außerdem wurden Durchschnittssatz und Vorsteuerpauschale für Landwirte ab 01.01.2023 auf 9 % angepasst